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Leben
in Räumen |
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In
industriealisierter Ländern hält sich der Mensch 80-90%
seines Lebens in geschlossenen Räumen auf. Deshalb hat das Raumklima
auf den Menschen einen wesentlichen Einfluss für Gesundheit und
Wohlbefinden, für Leistungsfähigkeit und Produktivität.
Die Erfordernisse einer gesundheitlich zuträglichen Atemluft und damit einer einwandfreien Raumluftqualität am Arbeitsplatz ist in mehreren Gesetzen festgeschrieben. Hervorzuheben ist dabei die derzeit gültige Fassung der ArbeitsstättV vom August 2004, nach welcher in raumlufttechnischen Anlagen keine Ablagerungen vorhanden sein dürfen, welche die Gesundheit von Raumnutzern beeinträchtigen können. Ebenfalls dürfen die Beschäftigten keinem störenden Luftzug aus der Anlage ausgesetzt sein.
In technischen Regelwerken wie Normen und Richtlinien des ISO, DIN, VDI und SWKI sind psychologische Klimaparameter für
Innenräume festgelegt. Im Zuge von gesetzlichen Deregulierungsmaßnahmen sind diese Normen und Richtlinien als rechtsnormenähnlich einzustufen. Laut Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1996 ist der Arbeitgeber zur Verbesserung des Arbeitsschutzes nach dem Stand der Technik verpflichtet, welcher durch die Vorgaben dieser Normenorganisation repräsentiert wird.
Im Wesentlichen wurden die hygienischen Anforderungen für raumlufttechnische Anlagen in folgenden Normen und Richtlinien festgelegt:
DIN EN 13779 - Lüftung von Nichtwohnanlagen, Mai 2005
VDI 6022 / SWKI VA104-01 - Blatt 1:
Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, April 2006
VDI 6022 / SWKI VA104-02 Blatt 2: Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen, messverfahren und Untersuchungen bei Hygienekontrollen und Hygieneinspektionen, Juli 2007
Oberstes Schutzziel
Raumlufttechnische Anlagen dürfen weder durch mangelnde Planung, Ausführung und Betrieb zur Quelle von Luftverunreinigungen jedweder Art werden und die Gesundheit von Raumnutzern gefährden.
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Raumluft
und Gesundheit |
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Die Luftqualität,
die Luftfeuchte, Die Lufttemperatur und die Luftgeschwindigkeit sind
die wesentlichen Faktoren für die Gesundheit und für das
Wohlbefinden der Menschen in Räumen. |
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Bestimmung der Keimzahl in der Raumluft |
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Hygienische
Anforderungen an Lüftungsanlagen nach Richtlinie VDI 6022 |
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Geltungsbereich:
Die Richtlinie gilt für z.B. für öffentliche Gebäude
wie Schulen, Landratsämter,
Banken, Büro-, Versammlungs- und vergleichbare Aufenthaltsräume.
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Keimzahlbestimmung mit Dip-Slides

Columbia-Agar-Platten, beschriftet
für den Einsatz |
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Lüftungsanlagen
müssen so gestaltet, betrieben und instand gehalten werden, dass
der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien, Pilzen und biologischen
Inhaltsstoffen denjenigen der Außenluft vor Ort in keiner Kategorie
überschreitet.
Dies gilt insbesondere auch für das Keimspektrum.
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Bei Vorhandensein einer
Luftbefeuchtung ist durch regelmäßige Hygienekontrollen
und Reinigung sowie ggf. Entkeimung der wasserführenden und feuchten
Anlagenteile ein hygienisch unbedenklicher Betrieb durch den Betreiber
sicherzustellen. |
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Im Befeuchterwasser
sollte die Gesamtkeimzahl den Wert von 1000 KBE / ml bei einer
Bebrütungstemperatur von 20° C (± 1°C) und 36°C
(±1°C) nicht überschreiten.
Die Kontrolle kann mit Hilfe eines Schnelltestes ( sogenannte Dip
Slides ) geschehen.
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Bei Legionellen darf
die Gesamtkeimzahl den Wert von 1 KBE / ml nicht überschreiten.
( = kein Nachweis ) |
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Inspektion
der Frischluftansaugung |
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Es ist zu
gewährleisten, dass die am wenigsten belastete Außenluft
angesaugt wird. Alle luftführenden Komponenten sind in einem
hygienisch einwand-freien, d.h. gereinigten Zustand einzubauen und
müssen zu inspizieren, zu reinigen und ggf. zu desinfizieren
sein. |
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Kontrolle
der Filterstufen |
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Filter müssen
regelmäßig optisch kontrolliert und unabhängig von
aktueller Druckdifferenz und bisheriger Standzeit. |
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Bestimmung der Keimzahl in der Raumluft mit
dem Luftkeimsammler

Revisionsöffnung zur Kontrolle der Befeuchtung.
Abklatschproben zur Bestimmung der Keimzahl
auf Oberflächen |
1.
Filterstufe F 5 bis F 7 einmal pro Jahr 2.
Filterstufe F 7 bis F 9 nach zwei Jahren |
gewechselt
werden.
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Befeuchtungsanlage-Inspektion |
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Bei Vorhandensein
einer Luftbefeuchtung ist durch regelmäßige Hygienekontrollen
und Reinigung sowie ggf. Entkeimung der wasserführenden und feuchten
Anlagenteile ein hygienisch unbedenklicher Betrieb durch den Betreiber
sicherzustellen.
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Messung der Zuluftmengen,
der Temperatur und Feuchte |
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Messung
physikalischer Klimaparameter:
Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit an repräs-entativen
Stellen der RLT-Anlage und in den zugehöri-gen Räumen.
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Messung
der Zuluftqualität |
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Bestimmung
der Keimzahl in der Zuluft und in der Raumluft. |
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DIN
1946 Teil 4 |
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Messung der Reinheitsanforderungen
der Zuluft für
Operationsbereiche und Intensiveinheiten. |
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Luftkeimbestimmung im OP-Feld
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Impaktionsmethode:
Die keimbeladenen Partikel werden aus dem angesaugten Luftstrom
heraus direkt auf dem Nährboden abgeschieden.
Filtrationsmethode:
Die angesaugte Luft wird durch ein Filter abgeschieden und mikrobiologisch
ausgewertet. |
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Der Reinraum muss
in der Regel im Überdruck stehen.
Kontrolle der Strömungs-richtung mit dem Cumulus Gerät
das einen hygienisch unbedenklichen Rauch abgibt. |
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Druckmessungen
in Pascal |
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Messung der Druckhierarchie
an den Filtern und im Raum.
(Stömungsrichtung der Luft zwischen den Räumen)
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Neue EU Standards |
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Messung
der Reinheitsanforderungen direkt im
OP-Feld. |
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Hygienische Aspekte |
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Bestimmung der Luftkeimmessungen
im OP-Feld
und in sensiblen Bereichen.
(Lebensmittelindustrie, Pharmazie) |
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Recovery Test |
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Künstlich erzeugte Kontamination im Raum durch Aufgabe eines Aerosols mit dem Aerosolgenerator 250. Messunf über die Verdichtungsstufe V100 zum Partikelzählgerät PZG. Messung des Abklingverhaltens innerhalb von 25 Minuten.
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Recovery-Test |
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